Rechtsfallen in den sozialen Netzwerken – So schützen sich Unternehmen

In der bunten Welt der sozialen Medien gleicht das Urheberrecht oft einem unsichtbaren Stolperdraht. Ein unbedachter Schritt – sei es ein Bild, ein Musikstück oder ein Video – und Unternehmen geraten unvorhergesehene Rechtsfallen und in kostspielige Abmahnungen. Häufig verschwimmen die Grenzen und es gilt Grauzonen zu identifizieren. Jedoch muss beachtet werden: Wer einen Überblick über die Spielregeln hat, kann den Balance zwischen Kreativität und Rechtssicherheit souverän meistern.

Von Spielplatz zu Stolperfalle: Rechtliche Herausforderungen für Unternehmen

Für Unternehmen sind soziale Medien ein kreativer Spielplatz. Doch genau hier lauern auch die größten Herausforderungen, denn ein falsch genutztes Bild oder ein nicht lizenziertes Musikstück sind gängige Rechtsfallen und können eine Kette von teuren Konsequenzen auslösen.

Besonders kniffelig wird es auch bei der Zusammenarbeit mit Influencer:innen, denn hier spielen nicht nur  Urheberrechte, sondern auch Kennzeichnungspflichten eine große Rolle. Unternehmen müssen ihre eigenen Postings in der Regel nicht mit Werbehinweisen kennzeichnen. Sobald jedoch Dritte, wie Influencer:innen, für die Veröffentlichung bezahlt werden, ist eine solche Kennzeichnung verpflichtend. Dabei ist besondere Sorgfalt gefragt, denn ohne umfassende Verträge können Unternehmen für Kennzeichnungsfehler seitens der Influencer:innen haftbar gemacht werden.

KI und Urhberrecht: Rechtssicher kreativ bleiben

Um Rechtsfallen auszuweichen, empfiehlt es sich, bei der Nutzung von KI-Programmen zur Erstellung von Bildern oder Grafiken für Social Media auf deutsche Anbieter zu setzen. Diese agieren im Einklang mit deutschen Gesetzen und sind so programmiert, dass sie keine fremden Rechte verletzen. Ein entscheidender Punkt ist, dass KI-generierte Inhalte grundsätzlich nicht dem Urheberrecht unterliegen. Da andere Nutzer:innen theoretisch identische Ergebnisse durch ähnliche Eingaben erzielen könnten. Es fehlt diesen Inhalten an der individuellen Schöpfungskraft, die das Urheberrecht ausschließlich für von Menschen geschaffene Werke vorsieht.

Songs nutzen, ohne in die Lizenzfalle zu tappen

Bei der Nutzung von Musik und Sounds gestaltet sich die rechtliche Lage noch komplexer. Das liegt daran, dass ein Song häufig das Werk mehrerer Personen ist – von Komponist:innen über Texter:innen bis hin zu Produzent:innen. Alle Mitwirkenden besitzen Urheberrechte an dem Werk, die einzeln lizenziert oder abgetreten werden müssen. Für Unternehmen bedeutet dies einen hohen Aufwand und ein erhebliches rechtliches Risiko. Um auf der sicheren Seite zu bleiben, sollten ausschließlich Sounds aus rechtlich abgesicherten Quellen wie der Meta- oder Commercial Library verwendet werden.

Abmahnwelle bei Co-Autor-Beiträgen: Worauf Unternehmen achten müssen

Auch bei der Zusammenarbeit mit Influencer:innen oder Brand Ambassadors lauert Fehlerpotenzial. Beiträge, die mit der Co-Autor-Funktion erstellt werden, müssen unabhängig von ihrem Ursprung – sei es das Unternehmen oder der/die Influencer:in – immer als „Werbung“ gekennzeichnet werden. Besonders in diesem Bereich rollt aktuell eine Abmahnwelle durch die sozialen Netzwerke, weshalb Unternehmen größte Sorgfalt walten lassen und klare Vereinbarungen treffen sollten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Rechtssicherheit als Schlüssel zum Social-Media-Erfolg

Um rechtliche Fallstricke auf Social Media zu vermeiden, sollten Unternehmen Urheberrechte, Kennzeichnungspflichten und rechtliche Vorgaben genau kennen. Klare Verträge, abgesicherte Quellen und eine durchdachte Planung sind dabei essenziell, um Abmahnungen vorzubeugen und sicher zu agieren. Wer diese Grundlagen beachtet, schafft eine solide Basis für kreativen und rechtssicheren Erfolg.