EU-Bürger:innen sollen künftig mit einem neuen Digitalgesetz im Internet besser geschützt werden. 2020 wurde der Digital Services Act (DSA), ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission veröffentlicht, der Maßnahmen zur europaweiten Vereinheitlichung des Rechtsrahmens digitaler Dienste und Märkte beinhaltet. Diese Entwürfe richten sich insbesondere an große Internetkonzerne sowie Dienst- und Plattformanbieter. Jetzt haben sich Unterhändler:innen der EU-Staaten und des Europaparlament geeinigt.
Vorschriften für mehr Transparenz
Mit dem Digitalgesetz soll ein Beitrag zu einem sicheren und verantwortungsvollen Online-Umfeld geschaffen werden. Gefordert werden Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Waren, Dienstleistungen und Inhalten im Internet. Auch über eine verpflichtende Rückverfolgbarkeit auf Online-Marktplätzen wird diskutiert. Online-Plattformen sollen ihre Inhalte transparent halten, um die Verbreitung von gefährlichen Desinformationen und unsicheren Produkten zu verhindern. Wie Algorithmen funktionieren, die für die Empfehlung von Inhalten und Produkten verwendet werden, soll ebenfalls klar einzusehen sein. Welche Werbeanzeigen geschaltet werden, sollen Nutzer:innen künftig selber beeinflussen, indem Wahlmöglichkeiten geboten werden. Verboten ist dann laut dem Digitalgesetz auch die Weiterverfolgung von Aktivitäten der Endnutzer:innen außerhalb des zentralen Plattformdienstes, um gezielte Werbung ohne wirksame Zustimmung zu platzieren.
Mehr Verantwortung für Online-Plattformen
Verpflichtet werden mit dem Digitalgesetz Online-Vermittlungsdienste wie Cloud-Hosts und Online-Marktplatz-Anbieter, die mit ihren Plattform mehr als zehn Prozent der 450 Millionen Verbraucher:innen in der EU erreichen. Darunter fallen rund 20 Unternehmen wie Google, YouTube sowie Meta mit Facebook und Instagram. Auch LinkedIn, Amazon, Apple und Twitter sind betroffen. Bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kann als Bußgeld bei Verstößen fällig und im wiederholten Fall sogar EU-Geschäfte verboten werden. Für eine Durchsetzung des Digitalgesetzes seitens der EU-Kommission ist der Zugang zu den Daten der größten Digitalkonzerne zu gewährleisten. Kleinere Internetfirmen werden dann von zuständigen Behörden kontrolliert.
Regelungen gegen Manipulation und Hetze im Netz
Um stetig bei der Entwicklung von digitalen Märkten Schritt halten zu können, wird die EU-Kommission befugt sein, Marktuntersuchungen durchzuführen und bestehende Verpflichtungen zu ergänzen. Damit bleibt auch das Gesetz über digitale Märkte zukunftssicher. Die EU-Kommission plant zudem einen Krisenmechanimus, um Manipulationen im Netz, welche sich aus Kriegen, Pandemien oder Terror auswirken können, zu begrenzen. Ausgelöst sollen dann Online-Plattformen gezwungen werden, Informationen an Aufsichtsbehörden weiterzuleiten. Illegale Inhalte wie Hassreden und Gewaltaufrufe sollen einfacher zu melden sein. Zudem werden sämtliche Plattformanbieter dazu aufgefordert diese Profile zu sperren.
Nach formeller Annahme der Verordnung und 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt das Digitalgesetz in Kraft. Höchstens sechs Monate haben ernannte Online-Anbieter dann Zeit, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Digitalgesetz sicherzustellen.